Förderhinweise

Käserei

Im Jahr 2017 wurde der Rohmilchkäserei Backensholz GmbH & Co. KG eine Zuwendung aus Mitteln des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) Schleswig-Holstein 2014 bis 2020 bewilligt. Dies geschieht im Rahmen der Maßnahme bzw. Teilmaßnahme "Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen" gemäß Artikel 17 Absatz 1, Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

Projektname: "Modernisierung der Käsereifung durch innovative Klimatisierung und mechanisiertes Pflegen sowie Professionalisierung des Einsalzens durch Technisierung".

Der bewilligte Betrag von 249.831,51 € wird getragen von:

1. Mittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): 132.410,70 € (53%)
https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020_de

2. Mittel des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschuzes" (GAK): 70.452,48 € (28,2%)

3. Mittel des Landes Schleswig-Holstein: 46.968,33 € (18,8%)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/landesprogramm.html

Landwirtschaft

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Die Förderung richtet sich an Betriebe, die Investitionen in eine besonders artgerechte Tierhaltung (Stallbau) durchführen. Zusätzlich sind besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz zu erfüllen. Minister Dr. Habeck hat die AFP-Richtlinienänderung, deren Eckpunkte interessierten Landwirten und Beratern bekannt sind, am 1. März 2018 unterzeichnet. Inhaltlich sind die Vorgaben bei der Liegefläche für Milchkühe (Sonderlösungen für kleinrahmige Rinderrassen), die Fressplatzbreite bei Kälbern, die gewichtsabhängige Modifizierung der Laufhoffläche in der Rindermast, die Anpassung der Ferkelnestgröße, die klarstellende Definition von Junghennen im Hinblick auf die Besatzdichte überarbeitet worden.

Förderung ökologischer Anbauverfahren
Menschen und Umwelt profitieren von den vielfältigen positiven Umweltauswirkungen des Ökolandbaus. Die Landesregierung SH hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die ökologisch bewirtschaftete Fläche zu verdoppeln und damit den bestehenden Rückstand zum Bundesdurchschnitt aufzuholen. Die Förderung ökologischer Anbauverfahren soll dies unterstützen.

Europäische Schutzgebiete in Schleswig-Holstein (Natura 2000)
Zum Reichtum der Europäischen Union gehört auch eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume - die biologische Vielfalt. Ihre Bedeutung ist dabei nicht ausschließlich naturschutzfachlicher Art. Wichtige Funktionen zeigen sich insbesondere auch in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller, erzieherischer und ästhetischer Sicht. Mit diesem Naturerbe müssen wir verantwortungsbewusst umgehen. Schleswig-Holstein trägt wie alle anderen Regionen Europas Verantwortung, die hier wildlebenden Tiere, Pflanzen und naturnahen Lebensräume zu bewahren, zu schützen und weiter zu entwickeln.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/landesprogramm.html

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